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Was gilt als Pflegemittel?

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  • #89661 Antworten
    andi348
    Gast

    Guten Morgen,

    ich betreue seit einigen Wochen eine nette Dame, die mich um Hilfe gebeten hat. Ihr Arzt hat ihr erzählt, dass sie neben dem Pflegegeld auch die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen kann. Sie wohnt nämlich alleine und wir Pfleger besuchen sie regelmäßig als ambulanter Pflegedienst. Jetzt würde sie das gerne beantragen und ich möchte ihr helfen. Selbst hatte ich damit nichts zu tun, da ich ja „nur“ Pfleger bin.

    Kann mir jemand sagen, was als Pflegemittel gilt? Und hat da jeder Pflegebedürfte Anspruch darauf?

    #89696 Antworten
    luiseToma
    Gast

    Na hallo,

    ich finde das sehr nett von dir, dass du deiner Patientin bei dem ganzen Papierkram helfen magst. Wie lange betreust du sie denn schon? Es wundert mich, dass sie bisher nichts von der Pflegehilfsmittelpauschale wusste. Neben dem Pflegegeld ist das doch fast genauso bekannt.
    Unter Pflegehilfsmittel versteht man Geräte oder Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und die selbstständige Lebensführung ermöglichen können. Die Pflegehilfsmittel werden in zwei Kategorien unterteilt: technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

    Ja, Anspruch hat da jeder Pflegebedürftige darauf, wenn er die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt.

    #89726 Antworten
    andi348
    Gast

    Nein, sie wusste eben leider nichts und hat das nur zufällig in einem Gespräch erfahren. Sie sprach mit dem Arzt anscheinend wegen den für sie hohen Ausgaben, da sie nur eine geringe Rente hat und so kamen sie dann ins Gespräch und er wies sie halt auf die Gelder hin, die sie so beantragen kann. Und das Pflegegeld hat sie ja schon bekommen, aber von der Pflegehilfsmittelpauschale wusste sie bis dahin eben nichts.

    Ah oke, super, danke für deine Erklärung! Und was zählt alles zu technischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteln? Ich meine, kann da einfach alles angegeben werden, was man so kauft für die Pflege und bekommt das Geld dann erstattet? Oder ist das wirklich nur eine Pauschale und jeder bekommt gleich viel? Und welche Voraussetzungen müssen das erfüllt sein? Wird ein bestimmter Pflegegrad benötigt?

    #89740 Antworten
    luiseToma
    Gast

    Ohmann, das ist natürlich nicht so gut gelaufen, aber immerhin weiß sie das jetzt und sie kann es beantragen. Und sie kann ja echt ein Glück haben, dass sie so einen netten Pfleger wie dich hat. Bist ja echt hilfsbereit!

    Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme. Diese werden dann in der Regel zur Verleihung zur Verfügung gestellt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
    Nein, die gesamtem Kosten werden nicht einfach so komplett erstattet. Es handelt sich um eine Pauschale, die bis zu 40 € pro Monat betragen kann.
    Nein, ein bestimmter Pflegegrad wird nicht benötigt, aber es wird ein anerkannter Pflegegrad benötigt, sowie die Voraussetzungen des häuslichen Umfelds und der Betreuung durch Angehörige, Freunde oder dem ambulanten Pflegedienst. Mehr Infos, die dir behilflich sein könnten, findet du hier: https://www.hohenzollern-apotheke.de/service/pflegehilfsmittelpauschale/

    #89755 Antworten
    andi348
    Gast

    Achso verstehe. Jetzt bin ich informiert und weiß Bescheid.
    Okay, 40 € im Monat sind eh vollkommen okay für diese Pflegehilfsmittel. Ist auf jeden Fall eine gute Unterstützung für die Dame. Sie ist ja sonst komplett alleine und so könnte sie sich finanziell von ihrer Rente auch etwas mehr gönnen, da es bei ihr schon jeden Monat etwas knapp wird.
    Und da sie die Voraussetzungen erfüllt, steht ja nichts im Wege. Werde das dann gleich morgen erledigen. Danke dir für die empfohlene Seite! Da habe ich dann auch alles nochmal in Ruhe nachlesen können.

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